Aufhebungsvertrag

AufhebungsvertragWas ist ein Aufhebungsvertrag?

Mit einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis, meist gegen Zahlung einer Abfindung, einvernehmlich beendet. Dass beide Vertragsparteien zustimmen, stellt den Hauptunterschied zu einer Kündigung dar: Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung und wirkt auch dann, wenn der Gekündigte mit ihr nicht einverstanden ist.

Für die Höhe der Abfindung gibt es in diesem Fall keine Obergrenze. Welche Abfindung angemessen ist, ist vor allem Verhandlungssache! Hier sind das Fachwissen und die Erfahrung eines Rechtsanwalts hilfreich.

Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag?

Für den Arbeitgeber überwiegen die Vorteile: Der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers entfällt und eine gerichtliche Auseinandersetzung kann vermieden werden. Es können auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, die nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht kündbar wären. Der Arbeitgeber muss auch keinen Grund für die Kündigung benennen und es müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden.

Arbeitnehmer können von einer Abfindungszahlung profitieren, müssen möglicherweise auch auch Nachteile bei Versorgungsansprüchen und Leistungen der Arbeitsagentur in Kauf nehmen. Wenn der Arbeitsnehmer allerdings das Arbeitsverhältnis möglichst schnell beenden möchte und eine neue Stelle schon in Aussicht hat, kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein.

Sie möchten einen Aufhebungsvertrag wieder auflösen?

Grundsätzlich ist dies auf drei Wegen möglich:

  • Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Vertrag auf Grund eines Irrtums, einer widerrechtlichen Drohung oder eine arglistigen Täuschung zustande gekommen ist.
  • Ein Rücktritt ist denkbar, wenn der Grund, weshalb der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, wegfällt, oder wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten aus dem Vertrag, z. B. die Abfindung betreffend, nicht wie vereinbart umsetzt.
  • Unterliegt das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag, kann es sein, dass tariflich ein Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge besteht.

Ihren wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Häufig werden betroffene Mitarbeiter kurzfristig zu einem Gespräch gebeten, bei dem ein Vertrag vorgelegt wird, der direkt unterschrieben werden soll. Auch, wenn Sei Druck oder Stress empfinden: Sie sollten kühlen Kopf bewahren und nicht voreilig unterschreiben – auch dann nicht, wenn Ihnen die angebotene Abfindung hoch erscheint. Holen Sie zuvor besser anwaltlichen Rat ein.