Das Arbeitsrecht unterscheidet verschiedene Formen der Kündigung:
- Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer mit eigenem Fehlverhalten Anlass zu einer Kündigung gegeben. Wenn allerdings kein gravierender Verstoß vorliegt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor abgemahnt haben. Beispiele aus der Rechtssprechung sind Diebstahl oder Unterschlagung, schwere Beleidigungen, sexuelle Belästigung, Rufschädigung, Korruption, Arbeitsverweigung oder die „Androhung“ von Krankheit
- Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen dringende betrieblicher Erfordernisse vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen. Im Alltag ist dies häufig bei der Schließung oder Auslagerung von Abteilungen, bei Umstrukturierungen oder bei Betriebsstillegungen der Fall. Das Unternehmen muss dann eine Sozialauswahl vornehmen und zunächst denjenigen Arbeitsnehmern kündigen, die auf Grund ihrer persönlichen Situation am wenigsten von betroffen sind. Der Arbeitsgeber darf seine Entscheidung also nicht willkürlich treffen, was man vom Arbeitsgericht auch überprüfen lassen kann.
- Bei einer personenbedingten Kündigung sind meistens eine Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen ursächlich, wordurch der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. („Negative Prognose“) Dabei muss auch geprüft werden, ob es eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen gibt.
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Egal, von welcher Form Sie betroffen sind: In der Regel haben Sie gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten. Das geschieht jedoch nicht automatisch! Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ich Sie beraten.
Falls Sie Ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen möchten, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein.
In jedem Fall muss man nach Erhalt eines Kündigungsbriefs innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn man gegen die Kündigung vorgehen will. Beachten Sie unbedingt diese kurzen Fristen im Arbeitsrecht und nehmen Sie so schnell wie möglich Kontaktmit mir auf.